Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vila Cristina
Vermieter: Cristina Miguel Brito - Praia de Chaves - Rabil - Boa Vista - Cabo Verde
1. Anreise / Abreise
Die An- und Abreise kann täglich erfolgen, Check-In und Check-Out Zeiten werden individuell abgestimmt und an die Flugzeiten angepasst.
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2. Sonderwünsche und zusätzliche Absprachen
Diese sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
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3. Bezahlung
Mit Eingang der Anzahlung in Höhe des Preises für eine Übernachtung erhält der Mietvertrag Gültigkeit. Die Anzahlung erfolgt entweder direkt bei Buchung per PayPal oder innerhalb von 7 Tagen auf das von uns genannte Konto.
40% des Gesamtbetrages sind 28 Tage vor Anreise per Überweisung auf das von uns genannte Konto zu zahlen.
Die Restzahlung zzgl. der Tourismussteuer von 2 Euro pro Person und Nacht, jedoch max. 20 Euro pro Person erfolgt vor Ort in bar.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurück treten.
Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten wie Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Strom werden nicht erhoben.
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4. Storno
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurück treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Stornos werden folgende Gebühren erhoben:
bis 45 Tage vor Anreise - Storno kostenlos
bis 28 Tage vor Anreise - Stornogebühr 10% vom Reisepreis
innerhalb der letzten 28 Tage vor Anreise - Stornogebühr 30% vom Reisepreis
bei Nicht-Anreise ohne vorherige Stornierung - Stornogebühr 100% vom Reisepreis
Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann vom Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
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5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Apartment, Studio, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Apartment / Studio oder Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.
Zur Beseitung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
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6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, das im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
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7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom,- Wasser- und Internetausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet.
Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich) behilflich.
Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.
Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der MIeter in vollem Umfang.
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8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100%ige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern diese mindestens gleichwertig sind.
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Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
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Es gilt kapverdisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.